Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Teilnahmebedingungen für die Vorbereitung auf die staatliche Jägerprüfung

 

1.      Gemäß ihrer Satzung widmet sich die Kreisjägerschaft Borken e.V. (KJS) der Aus- und Weiterbildung ihrer Mitglieder, sowie der Ausbildung und Betreuung des Jägernachwuchses (Jungjägerschulung). Sie setzt diesen Satzungsauftrag mit ihren Jagdschulstandorten Ahaus und Borken um und führt dazu jährliche Kurse durch.

 

2.      Die Anmeldung zum Vorbereitungskurs auf die Jägerprüfung ist volljährigen Personen gestattet, sowie minderjährigen Personen, die am Tage der Prüfung das 15. Lebensjahr  vollendet haben. Voraussetzung für die Teilnahme Minderjähriger ist die Unterzeichnung der schriftlichen Einverständniserklärung durch die Erziehungsberechtigten. Die Annahme der Teilnehmer der öffentlich ausgeschriebenen Kurse erfolgt in der Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen. Die Anmeldung erfolgt über das elektronische Anmeldeformular auf der Internetseite der Jagdschulen Ahaus/Borken und durch die Übersendung eines Anmeldeformulars in Papierform an die Geschäftsstelle der KJS per Post. Auf der Anmeldung müssen die Kontaktdaten sowie die angeforderten Angaben eintragen werden. Vergessen Sie nicht Ihre Unterschrift. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme an einem Kurs. Erst nach Eingang der schriftlichen Anmeldung bei der Geschäftsstelle der Kreisjägerschaft Borken e.V., Paßkamp 36, 46414 Rhede und Zahlungseingang der Anzahlung in Höhe von 500 € auf dem Konto der Kreisjägerschaft Borken e.V., IBAN: DE31 4015 4530 0004 0038 51 wird Ihre Anmeldung bestätigt und Sie erhalten die Zugangscodes für die digitalen Lehrinhalte und das Ausbildungsmaterial. Liegen bereits ausreichend Anmeldungen für einen betreffenden Kurs vor, erfolgt eine Absage. Gleichzeitig werden Sie auf eine Reserveliste gesetzt. Regressforderungen und ein Rücktrittsrecht können nicht beansprucht werden, wenn die Durchführung der Kurse aufgrund höherer Gewalt oder behördlicher Maßnahmen unmöglich wird. Die Kursteilnehmer haften selbst für die von Ihnen angerichteten Schäden.

 

3.      Ein Vertrag kommt ausschließlich durch die Bestätigung der Anmeldung durch die KJS zustande. Die schwierigen und umfangreichen Planungen, sowie weitere Vorbereitungen erfordern es, dass eine Anmeldung als verbindlich angesehen wird. Bei Rücktritt vom Vertrag vor Lehrgangsbeginn, wird das Schulungsentgelt nur dann erstattet, wenn die KJS den freiwerdenden Kursplatz mit einem Ersatzkandidaten belegen kann oder der stornierende Teilnehmerin* selbst noch rechtzeitig einen Ersatzkandidaten* stellt. In diesen Fällen wird lediglich die Anzahlung in Höhe von 500 € für das Ausbildungsmaterial sowie für Bearbeitungskosten/Stornokosten einbehalten. Das Ausbildungsmaterial bleibt dann Eigentum der zurückgetretenen Person.

 

4.      Die Unterrichts- und Übungseinheiten finden an den bekannt gegebenen Kurstagen gemäß Ausbildungsplan statt. Der Veranstalter behält sich vor, den Ausbildungsplan zu ändern. Im Falle des Ausfalls von Unterrichtsstunden, der vom Veranstalter nicht zu vertreten ist, ist der Veranstalter nicht verpflichtet, Ausweichtermine anzubieten. Der Teilnehmer ist für diesen Fall nicht berechtigt, das Schulungsentgelt zu mindern.

 

5.      Mit dem Schulungsentgelt ist die Teilnahme an den jeweiligen Unterrichts- und Übungseinheiten abgedeckt. Darin enthalten sind auch das Ausbildungsmaterial und die Zugänge zu den digitalen Ausbildungsangeboten sowie der Mitgliedsbeitrag für DJV, LJV, KJS und Hegering im Ausbildungsjahr. Da der jeweilige Kurs eine Einheit darstellt, ist eine teilweise Kostenerstattung für nicht in Anspruch genommene Leistungen, z. B. Nutzung eigener Lernmittel, nicht möglich.

 

6.      Bei plötzlicher Erkrankung wird das gezahlte Schulungsentgelt gutgeschrieben und steht nach Genesung wieder für die Teilnahme an dem nächstmöglichen Kurs zur Verfügung. Sollten Sie aus persönlichen Gründen nicht an dem Jagdscheinvorbereitungskurs teilnehmen können, kann auf Wunsch das bereits gezahlte Schulungsentgelt für den nächsten Vorbereitungskurs bei der KJS gut geschrieben werden.

 

7.      Das restliche Schulungsentgelt in Höhe von 1350 € wird am Tage des Kursbeginnes fällig und ist auf das in Ziffer 2. genannte Konto der KJS  zu überweisen.

 

8.    Wertmarken für die Ausbildung im Kugelschießen und Schrotschießen im Wert von jeweils 200 € sind im Schulungsentgelt enthalten. Weitere Wertmarken können beim Ausbildungsleiter erworben werden.

 

9.      In dem aufgeführten Schulungsentgelt für die Jungjägerschulung sind enthalten:

            • Wertmarken für die Schießausbildung gem. Ziffer 8,

             • umfangreiches Ausbildungsmaterial,

            • theoretische sowie praktische Ausbildungseinheiten gemäß Ausbildungsplan,

            • Haftpflichtversicherung während der Dauer der Ausbildung und Prüfung,

            • Mitgliedschaft im DJV, LJV NRW, KJS Borken, Hegering des Wohnortes mit Bezug des „Rheinisch-Westfälischen Jägers“ jeweils für das Ausbildungsjahr,

            • Lehrgang zur „Kundige Person“ mit Zertifikat (Fleischhygieneschulung),

            • Nachweis über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Kaliber von 9 Millimetern,

            • Naturschutzausweis,

            • Kursbetreuung und

           • Betreuung während der Prüfung

 

10.   Nicht enthalten ist die Prüfungsgebühr der Unteren Jagdbehörde des Kreises Borken sowie die Kosten für das polizeiliche Führungszeugnis.

 

11.   Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular erkennen Sie diese AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) der Kreisjägerschaft Borken e.V. an.

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